Tourismusabgabe in Kroatien 2026: Pauschale pro Bett, Befreiungen und Fristen
Die Tourismusabgabe (umgangssprachlich weiterhin „boravišna pristojba“, Kurtaxe) ist Einnahme der kroatischen Tourismusverbände. Für Privatvermieter sind zwei Dinge entscheidend: Es gibt zwei völlig verschiedene Regime — eine Jahrespauschale pro Bett für Beherbergung im Haushalt und eine Abgabe pro Person und Nacht in anderen Fällen — und die Abgabe darf nicht mit dem Mitgliedsbeitrag verwechselt werden. Dieser Leitfaden bringt Regeln, Beträge, Befreiungen und Fristen mit Quellen.
Kurz gefasst
- Vermieter im Haushalt zahlen eine Jahrespauschale für jedes Bett (Haupt- und Zusatzbett), nicht pro Übernachtung.
- Die Höhe legt die Gespanschaftsversammlung je Gemeinde und Stadt fest — es gibt keinen landesweit einheitlichen Betrag.
- Die Pauschale wird bis 31. Juli in einem Betrag oder in drei Raten (31. 7., 31. 8., 30. 9.) gezahlt; Zahlscheine kommen aus eVisitor.
- Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts; 12- bis 18-Jährige zahlen 50 %; Menschen mit Behinderung ab 70 % und eine Begleitperson sind befreit.
- Der Tourismusmitgliedsbeitrag ist eine eigene Abgabe mit eigenem TZ-Formular — nicht dasselbe wie die Tourismusabgabe.
Was die Tourismusabgabe ist und wer sie zahlt
Die Tourismusabgabe ist im Gesetz über die Tourismusabgabe (NN 52/19, 32/20, 42/20) geregelt und dient den Tourismusverbänden zur Finanzierung ihres Jahresprogramms. Sie zahlen Personen, die Unterkunft in einer Gemeinde nutzen, in der sie keinen Wohnsitz haben, Personen, die auf Nautikbooten übernachten, sowie Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen und die dort wohnenden Personen.
Der Begriff „Kurtaxe“ stammt aus dem früheren Gesetz und ist umgangssprachlich geblieben; das geltende Recht und eVisitor sprechen von der Tourismusabgabe.
Für Privatvermieter gibt es eine wesentliche Erleichterung: Wer gastgewerbliche Leistungen im Haushalt erbringt, verrechnet dem Gast nichts pro Nacht, sondern zahlt eine Jahrespauschale pro Bett.
Die Jahrespauschale pro Bett — so wird gerechnet
Nach Art. 12 des Gesetzes zahlen Personen mit gastgewerblichen Leistungen im Haushalt oder auf einem Familienbetrieb eine Jahrespauschale für jedes Bett (Haupt- und Zusatzbett), für jede Einheit auf einem Campingplatz sowie nach Kapazität bei Robinson-Unterkünften.
Die Formel ist einfach: Bettenzahl aus dem Bescheid × Betrag pro Bett, den die Gespanschaftsversammlung für Ihre Gemeinde festgelegt hat. Deshalb ist die korrekte Bettenzahl in eVisitor eine finanzielle Frage und kein Verwaltungsdetail.
Die Beträge unterscheiden sich je Gespanschaft und Ort. Als Größenordnung: Die Gespanschaft Brod-Posavina hat für 2026 46,45 EUR pro Bett im Haushalt und 26,54 EUR pro Bett auf dem Familienbetrieb festgelegt; entwickelte Küstendestinationen liegen in der Regel höher. Prüfen Sie immer den Beschluss Ihrer Gespanschaft für das laufende Jahr.
Wichtige Folge der Pauschale: Sie zahlen unabhängig von der Auslastung. Ein leeres Bett im August kostet genauso viel wie ein belegtes — ein zusätzlicher Grund, die Auslastung über die ganze Saison zu verfolgen.
Pro Person und Nacht: die gesetzlichen Rahmen
Für Beherbergungsbetriebe mit gastgewerblicher Tätigkeit wird die Abgabe pro Person und tatsächlicher Übernachtung gezahlt. Die Verordnung über den niedrigsten und höchsten Betrag (NN 71/19) legt die Rahmen fest, innerhalb derer die Gespanschaftsversammlung den konkreten Betrag bestimmt. Die Rahmen sind in Kuna formuliert; die Tabelle rechnet mit 1 EUR = 7,53450 HRK gerundet um.
| Objektart | 1. 4. – 30. 9. | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Beherbergungsbetrieb (gastgewerblich) | 10,00–20,00 HRK (~1,33–2,65 €) | 7,00–14,00 HRK (~0,93–1,86 €) |
| Campingplätze und Camp-Rastplätze | 8,00–15,00 HRK (~1,06–1,99 €) | 5,00–10,00 HRK (~0,66–1,33 €) |
Vermieter im Haushalt verwenden diese Tabelle in der Regel nicht zur Verrechnung an den Gast — für sie gilt die Jahrespauschale pro Bett. Die Tabelle hilft beim Vergleich und beim Verständnis der Destination.
Wer nichts zahlt und wer die Hälfte zahlt
Art. 5 des Gesetzes nennt die von der Tourismusabgabe befreiten Personen:
- Kinder unter 12 Jahren
- Menschen mit einer Behinderung ab 70 % sowie eine Begleitperson
- Personen, die wegen Arbeit an einem Ort ohne Wohnsitz untergebracht sind, ausschließlich für die Dauer der Arbeit
- professionelle Besatzungsmitglieder auf Charterbooten und mehrtägigen Kreuzfahrtschiffen
- Teilnehmende an von Schulen genehmigten Schulreisen
- Sozialhilfeempfänger, die die Unterkunft im Rahmen dieses Anspruchs nutzen
- Studierende und Schüler ohne Wohnsitz am Ausbildungsort während des Aufenthalts dort
Eine Ermäßigung von 50 % (Art. 6) gilt für Personen von 12 bis 18 Jahren sowie für bis 29-Jährige als Mitglieder internationaler Jugendorganisationen in Hosteling-International-Herbergen. Befreiung und Ermäßigung werden mit Dokument, Arbeitsvertrag oder Bescheinigung nachgewiesen.
Zahlungsfristen und Zahlscheine
Für Vermieter im Haushalt erlaubt Art. 17 die Zahlung der Jahrespauschale in voller Höhe bis 31. Juli des laufenden Jahres oder in drei gleichen Raten mit Fälligkeit 31. Juli, 31. August und 30. September. Die Zahlscheine werden aus eVisitor heruntergeladen.
Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, die die Pauschale für sich und die engste Familie zahlen, müssen dies bis 15. Juli tun. Wird stattdessen pro Übernachtung gezahlt, erfolgt die Zahlung am letzten Aufenthaltstag.
Juristische Personen und Gewerbetreibende, die die Abgabe den Gästen verrechnen, zahlen sie jeweils zum 1. und 15. des Monats für alle Übernachtungen dieses Zeitraums, mit sieben Tagen Fälligkeit.
Die nicht fristgerechte Zahlung der Pauschale wird mit 2.000,00 bis 10.000,00 HRK (etwa 265–1.330 €) geahndet; die Zahlungspflicht verjährt fünf Jahre nach Fälligkeit.
Abgabe ist nicht Mitgliedsbeitrag: das TZ-Formular
Die häufigste Verwechslung in der Praxis ist die Gleichsetzung von Tourismusabgabe und Tourismusmitgliedsbeitrag. Es sind zwei getrennte Abgaben mit eigenen Vorschriften und Fristen.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Gesetz über Mitgliedsbeiträge in Tourismusgemeinschaften geregelt. Vermieter im Haushalt zahlen eine Jahrespauschale pro Bett bzw. Einheit; die Meldung erfolgt bis 15. Januar für das Vorjahr auf dem Formular TZ-2.
Praktischer Rat: Führen Sie beide Beträge getrennt und notieren Sie zu jedem die Frist. Wenn im Juli die Abgaberate und die vierteljährliche Pauschalsteuer zusammenfallen, verliert man leicht den Überblick.
Wie MojPorat die Abgabe im Griff behält
MojPorat berechnet aus Ihren Reservierungen die Übernachtungen pro Gast und berücksichtigt das Alter: keine Abgabe unter 12 Jahren, 50 % von 12 bis 18. Die Seite Finanzen zeigt die Berechnung pro Monat und für die ganze Saison.
In den Objekteinstellungen wählen Sie das Modell — Pauschale pro Bett oder pro Person und Nacht — und tragen die in Ihrer Gemeinde geltenden Sätze ein, damit die App mit Ihren echten Zahlen rechnet.
Die Monatsübersicht (Übernachtungen, Gäste, Betrag) lässt sich exportieren und der Kommunikation mit Tourismusverband oder Buchhaltung beilegen.
Häufige Fragen
Zahle ich die Tourismusabgabe pro Gast oder pro Bett?
Bei gastgewerblichen Leistungen im Haushalt zahlen Sie eine Jahrespauschale pro Bett (Haupt- und Zusatzbett), unabhängig von der Zahl der Übernachtungen.
Wie hoch ist die Tourismusabgabe 2026?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag. Die Höhe pro Person und Nacht sowie die Jahrespauschale pro Bett legt die Gespanschaftsversammlung je Gemeinde innerhalb der Rahmen der Verordnung NN 71/19 fest.
Bis wann muss die Pauschale gezahlt sein?
In einem Betrag bis 31. Juli oder in drei gleichen Raten: 31. Juli, 31. August und 30. September. Die Zahlscheine kommen aus eVisitor.
Zahlen Kinder die Tourismusabgabe?
Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts. Personen von 12 bis 18 Jahren zahlen die um 50 % ermäßigte Abgabe.
Ist die Tourismusabgabe dasselbe wie der Mitgliedsbeitrag?
Nein. Der Mitgliedsbeitrag wird nach dem Gesetz über Mitgliedsbeiträge gezahlt und bis 15. Januar für das Vorjahr auf dem Formular TZ-2 gemeldet.
Quellen
- Gesetz über die Tourismusabgabe (NN 52/19, 32/20, 42/20)
- Verordnung über niedrigsten und höchsten Betrag (NN 71/19)
- Steuerverwaltung — Vermietung an Touristen
Quellen zuletzt geprüft: 13. August 2026. Vorschriften und lokale Beschlüsse ändern sich im Jahresverlauf — prüfen Sie Ihre konkrete Situation beim zuständigen Tourismusverband, bei der Steuerverwaltung oder in der Buchhaltung.