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eVisitor 7 Min. Lesezeit Geprüft 13. August 2026hrende

eVisitor Gästemeldung 2026: 24-Stunden-Frist, Daten, Abmeldung und Strafen

eVisitor ist das zentrale elektronische System zur An- und Abmeldung von Touristen in Kroatien. Wer Beherbergung im Haushalt anbietet — Apartment, Zimmer, Studio, Ferienhaus oder Camping im Haushalt — muss jeden Gast innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach Abreise abmelden. Dieser Leitfaden erklärt, wer verpflichtet ist, welche Daten erfasst werden, wie typische Fälle gelöst werden (späte Ankunft, Kinder, Verlängerung, Gruppen) und wie hoch die Strafen konkret sind.

Redaktion MojPoratEin Team, das täglich mit den Daten kroatischer Privatvermieter arbeitet. Der Inhalt folgt den unten genannten Quellen und dient der Information.

Kurz gefasst

  • Die Frist beträgt 24 Stunden ab Ankunft für die Anmeldung und 24 Stunden ab Abreise für die Abmeldung — ohne Ausnahme an Wochenenden und Feiertagen.
  • Alle Gäste werden gemeldet, auch Kinder; das Alter wirkt sich nur auf die Höhe der Tourismusabgabe aus, nie auf die Meldepflicht.
  • Das Gästeverzeichnis wird elektronisch in eVisitor geführt — das Papierbuch ist keine gültige Evidenz mehr.
  • Für eine versäumte Meldung sieht das Gesetz 2.000–10.000 HRK (rund 265–1.330 €) vor, mit Einhebung an Ort und Stelle.
  • Die Daten stammen aus Personalausweis oder Reisepass des Gastes — Abschreiben aus dem Gedächtnis ist die häufigste Fehlerquelle.

Wer Gäste in eVisitor melden muss

Die Melde- und Abmeldepflicht ergibt sich aus dem Gesetz über die Tourismusabgabe (Amtsblatt NN 52/19, 32/20, 42/20). Verpflichtet sind juristische und natürliche Personen, die Übernachtungen anbieten, Personen, die gastgewerbliche Leistungen im Haushalt oder auf einem Familienbetrieb erbringen, Anbieter von Übernachtungen auf Nautikbooten sowie Eigentümer von Ferienhäusern, Apartments und Wohnungen.

Für Privatvermieter gilt eine einfache Regel: Hat der Gast bei Ihnen übernachtet, muss er in eVisitor stehen. Es spielt keine Rolle, ob die Buchung über Booking.com, Airbnb, eine Agentur oder telefonisch kam, und auch nicht, ob es eine Nacht oder drei Wochen sind.

Auch Eigentümer, die ihr Ferienhaus nicht vermieten, sondern selbst mit der Familie nutzen, sind meldepflichtig: alle Personen werden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gemeldet und am letzten Tag abgemeldet. Diese Regelung wird häufig übersehen.

Sie dürfen die Meldung delegieren — an Familienmitglieder, eine Agentur oder eine mit eVisitor verbundene Software. Die Ordnungswidrigkeitenhaftung bleibt jedoch bei Ihnen als Inhaber des Bescheids.

Die 24-Stunden-Frist und wie sie gezählt wird

Das Gesetz verlangt die Anmeldung in eVisitor binnen 24 Stunden nach Ankunft des Gastes und die Abmeldung binnen 24 Stunden nach Abreise. Die Frist läuft ab der tatsächlichen Ankunft, nicht ab Mitternacht und nicht ab dem Datum in der Reservierung.

Praktisch heißt das: Ein Gast, der freitags um 22:30 Uhr eintrifft, muss spätestens samstags um 22:30 Uhr gemeldet sein. Wochenende, Feiertag oder ein ausgefallenes Internet verlängern die Frist nicht. Am sichersten melden Sie den Gast direkt bei der Schlüsselübergabe, solange die Dokumente vor Ihnen liegen.

Die Abmeldung ist keine Formsache. Aus An- und Abmeldung errechnet das System die Zahl der Übernachtungen und damit die Bemessungsgrundlage der Tourismusabgabe sowie die Statistik, die Ihr Tourismusverband weitermeldet. Eine vergessene Abmeldung lässt den Gast „im Objekt“ und erzeugt Daten, die Sie später korrigieren müssen.

Verlängert ein Gast, wird keine zweite Meldung erstellt — Sie ändern das Abreisedatum in der bestehenden Meldung. Storniert der Gast oder erscheint er nicht, darf die Meldung nicht aktiv bleiben.

Faustregel: Anmeldung bei der Schlüsselübergabe, Abmeldung bei der Objektübergabe. Alles andere endet als Rückstand unter Fristdruck.

Welche Daten in eVisitor erfasst werden

Die Daten werden aus Personalausweis, Reisepass oder einem anderen Identitätsdokument übernommen — also abgeschrieben, nicht aus dem Gedächtnis oder aus der E-Mail des Gastes. Pro Gast werden erfasst:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat
  • Art und Nummer des Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
  • Datum und Uhrzeit der Ankunft sowie voraussichtliches Abreisedatum
  • Objekt und Unterkunftseinheit, in der der Gast wohnt
  • Grundlage für Befreiung oder Ermäßigung der Tourismusabgabe, falls vorhanden

Das Gästeverzeichnis wird elektronisch in eVisitor geführt. Ein Papierbuch ist für Beherbergung im Haushalt keine gültige Evidenzform mehr.

Kinder, ausländische Gäste und Sonderfälle

Kinder werden wie alle anderen Gäste gemeldet — ohne Ausnahme. Das Alter wirkt sich nur auf die Tourismusabgabe aus: Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts, Personen von 12 bis 18 Jahren zahlen 50 % (Art. 5 und 6 des Gesetzes).

Ausländische Staatsangehörige werden mit Daten aus dem Reisepass oder dem EU-Personalausweis gemeldet. Hier entstehen die meisten Fehler: Transliteration von Namen, vertauschte Vor- und Nachnamen sowie Dokumentnummern mit Buchstaben. Wenn Sie Daten vorab erhalten haben, gleichen Sie sie bei Ankunft mit dem Dokument ab.

Arbeitskräfte, die bei Ihnen wohnen, weil sie an einem Ort ohne eigenen Wohnsitz arbeiten, sind für die Dauer der Arbeit von der Abgabe befreit, werden aber weiterhin in eVisitor gemeldet. Gleiches gilt für andere befreite Gruppen — die Befreiung wird mit Dokument, Arbeitsvertrag oder Bescheinigung nachgewiesen.

Bei Gruppen und Familien ist jede Person eine eigene Meldung. „Vier Personen auf einer Meldung“ ist nicht zulässig, selbst wenn alle am selben Tag kommen und gehen.

Strafen für nicht gemeldete Gäste und versäumte Abmeldungen

Die Strafbestimmungen des Gesetzes sind noch in Kuna formuliert (das Gesetz stammt von 2019); wir rechnen sie zur Orientierung mit dem fixen Kurs 1 EUR = 7,53450 HRK um.

Für Personen mit gastgewerblichen Leistungen im Haushalt oder auf einem Familienbetrieb wird eine versäumte Anmeldung binnen 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abmeldung binnen 24 Stunden nach Abreise mit 2.000,00 bis 10.000,00 HRK (etwa 265–1.330 €) geahndet. Im Wiederholungsfall beträgt der Rahmen 4.000,00 bis 20.000,00 HRK (etwa 530–2.655 €); der zuständige Inspektor kann 1.000,00 HRK (etwa 133 €) an Ort und Stelle einheben.

Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, die den Aufenthalt von Personen nicht an- oder abmelden, werden mit 1.000,00 bis 2.000,00 HRK (etwa 133–265 €) bestraft, mit 500,00 HRK (etwa 66 €) an Ort und Stelle.

Neben der Strafe entsteht praktischer Schaden: eine falsche Übernachtungszahl bedeutet eine falsch berechnete Tourismusabgabe und spätere Korrekturen gegenüber dem Tourismusverband.

eVisitor-Zugang und der tägliche Ablauf

Den eVisitor-Zugang eröffnet der örtliche Tourismusverband, sobald das Objekt auf Grundlage des Bescheids registriert ist. Neben dem Benutzernamen erhalten Sie TAN-Daten — behandeln Sie diese wie Online-Banking-Zugangsdaten.

Ein tragfähiger Ablauf hat drei Schritte: Dokumente bei der Übergabe prüfen, sofort melden, am Abreisetag abmelden. Bei mehreren Einheiten lohnt sich abends ein kurzer Blick auf offene Meldungen.

In MojPorat werden die für eine Reservierung erfassten Gästedaten für die eVisitor-Übermittlung wiederverwendet — Sie tippen Namen und Dokumentnummern einmal statt zweimal.

Wie MojPorat die Meldung auf wenige Klicks verkürzt

Jede Reservierung in MojPorat enthält bereits Name, Dokumentnummer, Staatsangehörigkeit sowie An- und Abreisedatum des Gastes. Genau diese Daten verlangt eVisitor, deshalb wird die Meldung aus der Buchung vorbereitet statt in einem zweiten System neu getippt.

Der eVisitor-Assistent prüft die Zugangsdaten vor einer echten Übermittlung, markiert Reservierungen mit noch nicht gemeldeten Gästen und erinnert am Abreisetag an die Abmeldung — den Schritt, den die meisten Vermieter vergessen, sobald die Wohnung leer ist.

Wird ein Aufenthalt verlängert oder verkürzt, folgt das Abreisedatum der bestehenden Meldung, sodass die Zahl der Übernachtungen für die Tourismusabgabe mit dem übereinstimmt, was der Tourismusverband sieht.

Häufige Fragen

Muss ich ein Kind in eVisitor melden?

Ja. Jede übernachtende Person wird gemeldet, unabhängig vom Alter. Das Alter wirkt sich nur auf die Abgabe aus: Kinder unter 12 zahlen nichts, 12 bis 18 Jahre die Hälfte.

Was gilt, wenn der Gast nach Mitternacht ankommt?

Die 24 Stunden laufen ab der tatsächlichen Ankunft: Wer um 01:30 Uhr eintrifft, muss bis 01:30 Uhr der Folgenacht gemeldet sein. Eine Meldung am selben Vormittag liegt klar innerhalb der Frist.

Wie lange habe ich Zeit, einen Gast in eVisitor zu melden?

24 Stunden ab tatsächlicher Ankunft, und 24 Stunden ab Abreise für die Abmeldung. Die Frist läuft ab der Ankunft, nicht ab Mitternacht.

Wie hoch ist die Strafe für einen nicht gemeldeten Gast?

Für Vermieter im Haushalt sieht das Gesetz 2.000,00 bis 10.000,00 HRK (etwa 265–1.330 €) vor, im Wiederholungsfall das Doppelte, mit 1.000,00 HRK an Ort und Stelle.

Muss ich noch ein Papier-Gästebuch führen?

Nein. Für Beherbergung im Haushalt wird das Gästeverzeichnis elektronisch in eVisitor geführt.

Darf eine Agentur oder App die Meldung übernehmen?

Ja. Eine bevollmächtigte Person, eine Agentur oder angebundene Software darf das tun, die Haftung bleibt aber beim Vermieter aus dem Bescheid.

Was gilt bei einer Verlängerung des Aufenthalts?

Keine neue Meldung — im bestehenden Eintrag wird das Abreisedatum geändert, die Abmeldung erfolgt bei tatsächlicher Abreise.

Quellen

Quellen zuletzt geprüft: 13. August 2026. Vorschriften und lokale Beschlüsse ändern sich im Jahresverlauf — prüfen Sie Ihre konkrete Situation beim zuständigen Tourismusverband, bei der Steuerverwaltung oder in der Buchhaltung.

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